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Mittwoch, 10. März 2010
 
 
Förderrichtlinien 2010

Aktuelle Information: Änderung der Förderrichtlinien.

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 ist die Bonusförderung für den Kesseltausch (mit Einschränkungen) verlängert worden. Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nunmehr bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet.

Das BMU hat am 22. Februar 2010 die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 17. Februar 2010 bekannt gegeben. Betroffen sind insbesondere der Kesseltauschbonus, der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen und der Effizienzbonus sowie das Fördersegment Wärmepumpe.


Hinweis

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 17. Februar 2010 können land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stellen. Für diese gilt das zweistufige Antragsverfahren, d.h. der Antrag ist vor Maßnahmebeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft gegeben.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625

Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.

Quelle: www.bafa.de

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